Die Grundsteuerreform 2025: Alles, was Immobilienbesitzer und -käufer wissen müssen

Die Grundsteuer ist eine der ältesten und wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen. Für Immobilienbesitzer und -käufer spielt sie eine entscheidende Rolle bei der Budgetplanung und Immobilienbewertung. Zum 01. Januar 2025 wurde die Grundsteuer reformiert, daher informieren wir Sie hier transparent über Hintergründe, Neuerungen und die Auswirkungen bei der Immobilienvermarktung.

Was ist die Grundsteuer und wieso wurde sie reformiert?

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer, die auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben wird und jährlich von Kommunen und Gemeinden eingezogen wird. Historisch basierte die Berechnung dieser Steuer auf den sogenannten Einheitswerten, die allerdings über die Jahre nicht aktualisiert wurden. Dies führte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht im April 2018 beschloss, dass eine Neuberechnung der Grundsteuer erforderlich sei, um veraltete Werte zu korrigieren und eine gerechtere Besteuerung zu gewährleisten. Die Neuregelung, die ab dem 01. Januar 2025 in Kraft tritt, soll sicherstellen, dass vergleichbare Grundstücke regelmäßig und gerecht bewertet werden.

Die neuen Regelungen der Grundsteuerreform 2025

Mit der Grundsteuerreform 2025 werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und somit das Grundsteuerrecht grundlegend modernisiert. Die Reform besteht aus einem Gesetzespaket von drei Gesetzen: Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sieht vor, dass alle Grundstücke in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Hierfür mussten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung elektronisch übermitteln. Zudem ermöglicht das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes den Gemeinden, ab 2025 auf baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz aus städtebaulichen Gründen festzulegen. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes räumt den Ländern ein, eigene abweichende Regelungen zu erlassen, wovon bereits einige Bundesländer Gebrauch gemacht haben. Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 basierend auf diesen Regelungen erhoben. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Steuerbescheid.

Auswirkungen auf Immobilienbesitzer

Die Grundsteuerreform 2025 wird deutliche Auswirkungen auf Immobilienbesitzer haben, da die Neuberechnung der Grundstückswerte zu veränderten Steuerzahlungen führen kann. Einige Eigentümer könnten sich mit höheren Grundsteuerbeträgen konfrontiert sehen, insbesondere in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienwerten. Zudem müssen sich Immobilienbesitzer auf den bürokratischen Aufwand einstellen, der mit der elektronischen Übermittlung der Grundsteuererklärung einhergeht. Eine regelmäßige und korrekte Bewertung wird zukünftig gewährleisten, dass die Steuerlast fair und gerecht verteilt wird.

Auswirkungen auf Immobilienkäufer und -verkäufer

Für Immobilienkäufer und -verkäufer bringt die Grundsteuerreform 2025 wichtige Änderungen mit sich. Die Neubewertung der Grundstücke kann den Kaufpreis und die laufenden Kosten beeinflussen, was bei der Finanzierung und Budgetplanung berücksichtigt werden muss. Verkäufer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die neuen Grundsteuerregelungen potenzielle Käufer beeinflussen und somit den Marktwert ihrer Immobilien beeinflussen können. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren, um fundierte Entscheidungen treffen zu können, die sich schließlich auch auf die Vermarktung auswirken.

Sollten Sie Fragen zur Grundsteuerreform haben und unsicher sein, was die Reform für einen eventuell geplanten Verkauf Ihrer Immobilie im Ruhrgebiet bedeutet, beraten wir von VAVA Tacke Immobilien Sie gerne – sprechen Sie uns an!

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