Immobilienverkauf im Scheidungsfall

Die Entscheidung, eine Immobilie zu verkaufen, kann eine der größten finanziellen Aktivitäten im Leben sein. Kommt dann noch eine Scheidung hinzu, wird die Situation schnell kompliziert und emotional aufgeladen. Während der Trennungsprozess selbst bereits mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist, bringt der gemeinsame Besitz einer Immobilie zusätzliche Fragen und Bedenken mit sich.


Wie wird die Immobilie aufgeteilt? Ist es besser, sie zu verkaufen oder zu behalten? Wir begleiten Sie in dieser Phase und geben bereits hier erste Ratschläge.

Rechtliche Grundlagen

Bevor die Immobilie verkauft werden kann, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Wurde beispielsweise kein Ehevertrag geschlossen, lebt das Ehepaar automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wurde die Immobilie also während der Ehe gemeinsam erworben und stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden Ex-Partnern. Hat hingegen nur einer der Ehepartner während der Ehe die Immobilie erworben, muss der Wert der Immobilie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Greift die Gütertrennung, behalten beide Ehepartner ihre Vermögenswerte. Eine erworbene Immobilie fließt in diesem Fall nicht automatisch in die Vermögensmasse ein, die für den Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

Was passiert, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist?

Grundsätzlich ändert eine Scheidung nichts an der Haftung für einen Kredit. Haben beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben, sind sie auch gemeinsam weiter für die Zahlung der Raten verantwortlich. Eine Umschuldung des Kredits kann möglich sein, um den Ehepartner, der das Haus behält, als alleinigen Darlehensnehmer einzutragen. In diesem Fall ist vorab zu prüfen, ob der Partner alleine kreditwürdig ist und die finanzielle Belastung tragen kann. Ob diese Option möglich ist, entscheidet final die zuständige Bank auf Kulanz.

Übertragung von Eigentum

Eigentumsanteile können auf den Ex-Partner oder -Partnerin übertragen werden. Insbesondere, wenn noch schulpflichtige Kinder vorhanden sind und man diesen einen Umzug nicht zumuten möchte, um sie in ihrem sozialen Umfeld zu lassen. Daher wird der Verkauf an Dritte ausgeschlossen und Ex-Eheleuten entscheiden sie für die Übertragung der Eigentumsanteile. Wer nicht im gemeinsamen Haus bleibt, muss seine bzw. ihre Anteile dem Expartner überlassen, damit dieser Alleineigentümer der Immobilie wird.

Wenn im Falle einer Scheidung das Haus ausgezahlt wird, ist hierbei unbedingt zu beachten, dass der Verkauf der Anteile an den Partner bzw. die Partnerin als Erwerb gilt und damit das neue Verkaufsdatum für die Frist zur Erhebung der Spekulationssteuer wirksam ist.

Worst Case: Zwangsversteigerung

Kommt es zwischen den Ex-Eheleuten zu keiner Einigung, die die Zukunft der Immobilie betrifft, kann es im schlimmsten Fall auf eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung hinauslaufen. Das kann auch der Fall sein, wenn eine Partei die Kreditrate nicht mehr zahlen kann. Bei einer Zwangsversteigerung ordnet das Gericht den Verkauf des Hauses an, um die offenen Schulden zu begleichen. Oft erzielt die Immobilie hierbei jedoch nicht den vollen Marktwert, was zu erheblichen finanziellen Verlusten für beide Parteien führen kann. Sollten die Versteigerungserlöse nicht ausreichen, um den restlichen Kredit zu tilgen, bleiben die Ex-Eheleute weiterhin für die verbleibende Schuldsumme verantwortlich. Zudem belastet eine Zwangsversteigerung die Kreditwürdigkeit beider Parteien, was zukünftige finanzielle Geschäfte erschweren kann.

Vorteile eines Verkaufs im Scheidungsfall

Ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie im Scheidungsfall kann mehrere Vorteile bieten. Erstens ermöglicht der Verkauf die Auflösung gemeinsamer finanzieller Verpflichtungen, wodurch beide Parteien klare und separate finanzielle Verhältnisse erhalten. Zweitens kann der Erlös aus dem Verkauf zur Tilgung des noch verbleibenden Hypothekendarlehens verwendet werden, um mögliche Schulden zu vermeiden. Drittens können beide Partner ihren Anteil des Verkaufserlöses nutzen, um jeweils eine neue Wohnung zu finanzieren oder in eine andere Immobilie zu investieren. Schließlich kann ein Verkauf auch emotionale Entlastung bringen, da das gemeinsame Haus oft mit Erinnerungen und der alten Beziehung verknüpft ist, wodurch beide Parteien einen klaren Neuanfang machen können.

Wir von VAVA Tacke Immobilien unterstützen Sie gerne bei einem Immobilienverkauf im Zuge einer Scheidung und sind rund um Dorsten, Gladbeck und Bottrop für Sie da – sprechen Sie uns an!

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